Rechtspflicht ab 19.06.2026
Widerrufsbutton: was § 356a BGB seit dem 19.06.2026 von Onlineshops verlangt
Seit dem 19.06.2026 müssen Onlineshops, die Verträge mit Verbrauchern über ihre Website oder App schließen, eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten. Sie ist als „Vertrag widerrufen“ beschriftet und muss während der ganzen Widerrufsfrist ständig verfügbar und gut zugänglich sein.
- Gilt ab
- 19.06.2026
- Rechtsgrundlage
- § 356a BGB, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2673
Was gilt und woher es kommt
Grundlage ist § 356a BGB, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie 2023/2673 umsetzt. Die Pflicht gilt seit dem 19.06.2026.
Sie betrifft Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, also über Websites und Apps. Bestellungen per Telefon, Post oder Fax sind laut IHK Hannover nicht erfasst, ebenso Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht.
Der Button
Die Widerrufsfunktion trägt die Worte „Vertrag widerrufen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung. Sie muss während der Widerrufsfrist ständig verfügbar und gut zugänglich sein.
Die Angaben
Über die Funktion gibt der Verbraucher seinen Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags und die Kontaktdaten für die Eingangsbestätigung an. Abgeschickt wird über eine Bestätigungsfunktion mit der Beschriftung „Widerruf bestätigen“.
Die Eingangsbestätigung
Danach muss der Shop unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit dem Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit schicken. Wer innerhalb der Frist über die Funktion widerruft, hat die Frist gewahrt.
Wen es betrifft
Jeder Onlineshop und jede App, über die Verbraucher Verträge mit Widerrufsrecht schließen, egal ob über Waren, Dienstleistungen oder Finanzprodukte.
Reine B2B-Shops sind nicht erfasst, weil das gesetzliche Widerrufsrecht nur Verbrauchern zusteht.
Was das im Shop bedeutet
Aus unserer Praxis:
- Eine eigene Formularseite, die ohne Login erreichbar ist
- Ein deutlich sichtbarer Button „Vertrag widerrufen“ in einer eigenen Zeile im Footer, nicht nur ein Textlink zwischen den Rechtslinks
- Das Formular fragt Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse ab
- Die Eingangsbestätigung geht automatisch per Mail raus, mit Datum und Uhrzeit
- Die Widerrufsbelehrung nennt den Button und wo er zu finden ist
Bei Shopify gibt es dafür Apps, die Formular, Button und Bestätigungsmail mitbringen. Getestet wird mit einer echten Bestellung, als Gast und auf dem Handy.
Was du jetzt tun kannst
- 01
Selbst prüfen
Öffne deinen Shop auf dem Handy, ohne eingeloggt zu sein, und such den Button „Vertrag widerrufen“. Schick einen Test-Widerruf und prüf, ob die Bestätigung mit Datum und Uhrzeit ankommt.
- 02
Prüfen lassen
Ob deine Widerrufsbelehrung angepasst ist und den Button richtig nennt, prüft dein Rechtstext-Anbieter.
- 03
Ersetzen oder umsetzen
Button, Formularseite und Bestätigungsmail sind ein überschaubarer Umbau im Theme. Wichtig ist der Test des ganzen Ablaufs, nicht nur der Blick auf den Button.
Häufige Fragen
- Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?
- Seit dem 19.06.2026. Grundlage ist § 356a BGB, der die EU-Richtlinie 2023/2673 in deutsches Recht umsetzt.
- Wie muss der Widerrufsbutton beschriftet sein?
- Mit „Vertrag widerrufen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung. Die Schaltfläche zum Absenden des Widerrufs trägt die Beschriftung „Widerruf bestätigen“.
- Wo muss der Widerrufsbutton im Shop stehen?
- Das Gesetz verlangt, dass die Funktion während der Widerrufsfrist ständig verfügbar und gut zugänglich ist. Laut IHK Hannover muss sie ohne Registrierung oder Anmeldung erreichbar sein. Wir setzen den Button deshalb sichtbar in den Footer jeder Seite.
- Was passiert, wenn der Widerrufsbutton fehlt?
- Laut IHK Hannover drohen Bußgelder oder Abmahnungen. Außerdem kann sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage verlängern, weil die gesetzlichen Informationen dann unvollständig sind.
- Gilt der Widerrufsbutton auch für B2B-Shops?
- Nein. Die Pflicht hängt am gesetzlichen Widerrufsrecht, und das steht nur Verbrauchern zu.
Wichtig: Diese Seite fasst die Regel mit Datum und Fundstelle zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regel deinen Shop trifft, ist eine Rechtsfrage deines Einzelfalls. Wir sagen nicht, ob eine bestimmte Aussage in deinem Shop zulässig ist.
Das übernehmen wir für dich
Wir bauen Button, Formularseite und Bestätigungsmail ein, testen den Ablauf mit einer echten Bestellung und veröffentlichen nach deiner Freigabe.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 356a BGB, Elektronische Widerrufsfunktion, gelesen am 29.09.2026
- IHK Hannover: Widerrufs-Button kommt ab Juni 2026, gelesen am 29.09.2026
Stand dieser Seite: 29.09.2026