Rechtspflicht ab 30.12.2026
EUDR: was die Entwaldungsverordnung ab dem 30.12.2026 für Onlinehändler bedeutet
Ab dem 30.12.2026 gilt die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR. Wer Produkte aus Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Ölpalme, Kautschuk oder Rind anbietet, darunter Möbel, Papier, Schokolade und Leder, muss belegen können, dass sie nicht von Flächen stammen, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden. Für Kleinst- und Kleinunternehmen als Marktteilnehmer gilt der 30.06.2027.
- Gilt ab
- 30.12.2026
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2023/1115, geändert durch (EU) 2025/2650
Was gilt und woher es kommt
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/1115. Nach mehreren Verschiebungen legt die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 den 30.12.2026 als Stichtag fest, für Kleinst- und Kleinunternehmen als Marktteilnehmer den 30.06.2027.
Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen EU-Staaten, ein deutsches Umsetzungsgesetz braucht es dafür nicht.
Wer als Erster in der EU anbietet
Wer ein betroffenes Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringt, etwa beim Direktimport, ist Marktteilnehmer und muss vorher eine Sorgfaltserklärung abgeben.
Wer weiterverkauft
Händler, die bereits in der EU angebotene Ware weiterverkaufen, sammeln Angaben zu Lieferanten und Abnehmern und bewahren sie fünf Jahre auf. Händler, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind, müssen sich zusätzlich im EU-Informationssystem registrieren.
Die Anforderung an die Ware
Die Erzeugnisse dürfen nicht auf Flächen produziert worden sein, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden, und müssen nach den Gesetzen des Erzeugerlandes hergestellt sein.
Wen es betrifft
Shops, die Möbel, Holzprodukte, Papier, Kaffee, Kakao und Schokolade, Lederwaren, Reifen oder andere Produkte aus den sieben erfassten Rohstoffen anbieten.
Laut Händlerbund betrifft die EUDR ausdrücklich auch Onlinehändler, und zwar nicht nur bei Rohstoffen, sondern bei zahlreichen verarbeiteten Produkten.
Was das im Shop bedeutet
Aus unserer Praxis: Im Shop selbst ändert sich wenig, die Arbeit steckt in den Daten:
- Eine Liste der Produkte, die aus den erfassten Rohstoffen bestehen
- Lieferanten, die die Referenznummern ihrer Sorgfaltserklärungen mitliefern
- Direktimporte, bei denen der Shop selbst Marktteilnehmer wird
- Eine Ablage, in der die Nachweise fünf Jahre auffindbar bleiben
Fehlen die Nachweise, drohen laut Händlerbund Bußgelder, Rückrufe und Verkaufsverbote.
Was du jetzt tun kannst
- 01
Selbst prüfen
Geh dein Sortiment nach den sieben Rohstoffen durch und markier die Produkte, die du selbst importierst.
- 02
Prüfen lassen
Ob du Marktteilnehmer oder Händler bist und welche Frist für dein Unternehmen gilt, klärt deine IHK oder eine Fachkanzlei.
- 03
Ersetzen oder umsetzen
Eine Markierung der betroffenen Produkte im Shop-Backend und ein Feld für die Referenznummer der Sorgfaltserklärung machen die Nachweise je Produkt auffindbar.
Häufige Fragen
- Was ist die EUDR?
- Die EUDR ist die EU-Entwaldungsverordnung, Verordnung (EU) 2023/1115. Sie verlangt, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nicht von Flächen stammen, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden.
- Ab wann gilt die EUDR?
- Ab dem 30.12.2026. Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die als Marktteilnehmer Ware erstmals in der EU in Verkehr bringen, gilt der 30.06.2027. Festgelegt hat das die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650.
- Welche Produkte fallen unter die EUDR?
- Erzeugnisse aus Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz, laut Händlerbund auch zahlreiche verarbeitete Produkte wie Möbel, Schokolade, Reifen und Papierwaren.
- Betrifft die EUDR auch Onlinehändler?
- Ja. Wer betroffene Ware erstmals in der EU anbietet, gibt eine Sorgfaltserklärung ab. Wer weiterverkauft, sammelt Angaben zu Lieferanten und Abnehmern und bewahrt sie fünf Jahre auf.
- Was droht bei Verstößen gegen die EUDR?
- Laut Händlerbund drohen Bußgelder, Produktrückrufe und Verkaufsverbote.
Wichtig: Diese Seite fasst die Regel mit Datum und Fundstelle zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regel deinen Shop trifft, ist eine Rechtsfrage deines Einzelfalls. Wir sagen nicht, ob eine bestimmte Aussage in deinem Shop zulässig ist.
Das übernehmen wir für dich
Wir markieren die betroffenen Produkte im Shop, legen Felder für die Nachweise an und helfen, die Lieferantendaten sauber zu pflegen.
Quellen
- Händlerbund: Gesetzesänderungen 2027 für Onlinehändler, gelesen am 29.09.2026
- IHK Nordwestfalen: EUDR, Entwicklungen und Fristen, gelesen am 29.09.2026
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/2650, gelesen am 29.09.2026
Stand dieser Seite: 29.09.2026