Rechtspflicht ab 28.06.2025
BFSG: seit wann eine barrierefreie Website für Onlineshops Pflicht ist
Seit dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen, müssen seitdem barrierefrei nutzbar sein. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
- Gilt ab
- 28.06.2025
- Rechtsgrundlage
- BFSG, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882
Was gilt und woher es kommt
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um, den European Accessibility Act. Laut IT-Recht Kanzlei gelten die Pflichten für Dienstleistungen, die ab dem 29.06.2025 erbracht werden.
Erfasst sind laut Kanzlei sämtliche Online-Präsenzen für den Online-Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an Verbraucher.
Barrierefreie Nutzung
Der Shop muss auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein. Als Maßstab nennt die Kanzlei die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), etwa Bedienung per Tastatur, beschriftete Formularfelder, vergrößerbare Schrift und Untertitel.
Informationspflicht
Shops müssen laut IT-Recht Kanzlei in ihren AGB darüber aufklären, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen konkret erfüllen.
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Wer weniger als 10 Personen beschäftigt und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme hat, ist von den Pflichten für Dienstleistungen befreit.
Wen es betrifft
Onlineshops und andere Online-Angebote, über die Verbraucher Produkte oder Dienstleistungen kaufen.
Reine B2B-Shops sind laut IT-Recht Kanzlei grundsätzlich nicht erfasst, wenn sie klar erkennbar nur an Unternehmer verkaufen.
Was das im Shop bedeutet
Aus unserer Praxis: Automatische Tests finden einen Teil der Probleme, typischerweise diese:
- Bilder ohne Alternativtext
- Zu geringer Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund
- Formularfelder ohne Beschriftung, etwa im Checkout oder bei der Newsletter-Anmeldung
- Menüs und Popups, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen
Ein automatischer Scan ersetzt keine vollständige Prüfung. Er zeigt, wo man anfangen sollte.
Was du jetzt tun kannst
- 01
Selbst prüfen
Bedien deinen Shop einmal nur mit der Tastatur, vom Produkt bis zum Checkout, und prüf die Startseite und eine Produktseite mit einem kostenlosen Werkzeug wie WAVE oder Lighthouse.
- 02
Prüfen lassen
Ob dein Unternehmen unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen fällt und was in die AGB gehört, klärt dein Rechtstext-Anbieter.
- 03
Ersetzen oder umsetzen
Viele Punkte wie Alternativtexte, Kontraste und Formularbeschriftungen lassen sich im bestehenden Theme beheben, ohne den Shop neu zu bauen.
Häufige Fragen
- Muss meine Website barrierefrei sein?
- Wenn du über sie Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufst und kein Kleinstunternehmen bist, gilt seit dem 28.06.2025 das BFSG. Erfasst sind laut IT-Recht Kanzlei Online-Präsenzen für den Verkauf an Verbraucher.
- Wer ist vom BFSG ausgenommen?
- Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme haben, sind von den Pflichten für Dienstleistungen befreit.
- Gilt das BFSG auch für B2B-Shops?
- Laut IT-Recht Kanzlei grundsätzlich nicht, wenn der Shop klar erkennbar nur an Unternehmer verkauft.
- Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
- Laut IT-Recht Kanzlei kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
- Was muss nach dem BFSG in meine AGB?
- Laut IT-Recht Kanzlei müssen Shops in ihren AGB darüber aufklären, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen konkret erfüllen. Die Formulierung liefert in der Regel dein Rechtstext-Anbieter.
Wichtig: Diese Seite fasst die Regel mit Datum und Fundstelle zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regel deinen Shop trifft, ist eine Rechtsfrage deines Einzelfalls. Wir sagen nicht, ob eine bestimmte Aussage in deinem Shop zulässig ist.
Das übernehmen wir für dich
Wir scannen deinen Shop, beheben die gefundenen Punkte im Theme und zeigen dir, was sich automatisch nicht prüfen lässt.
Quellen
- IT-Recht Kanzlei: FAQ Barrierefreiheit für Onlineshops (BFSG), gelesen am 29.09.2026
Stand dieser Seite: 29.09.2026