Rechtspflicht ab 13.12.2024
GPSR: welche Pflichtangaben seit dem 13.12.2024 auf jede Produktseite gehören
Seit dem 13.12.2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung, kurz GPSR. Onlineshops müssen in jedem Angebot für Verbraucherprodukte den Hersteller mit Post- und elektronischer Adresse nennen, das Produkt eindeutig kennzeichnen und nötige Warnhinweise und Sicherheitsinformationen zeigen.
- Gilt ab
- 13.12.2024
- Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR)
Was gilt und woher es kommt
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/988, die General Product Safety Regulation. Sie gilt seit dem 13.12.2024 unmittelbar in allen EU-Staaten.
Sie richtet sich an Hersteller, Einführer und Händler von Verbraucherprodukten und gilt laut IT-Recht Kanzlei ausdrücklich auch für gebrauchte Produkte.
Herstellerangaben
Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke des Herstellers, dazu seine Postanschrift und eine elektronische Adresse, also E-Mail oder Website.
Verantwortliche Person in der EU
Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, kommen Name, Postanschrift und elektronische Adresse der verantwortlichen Person in der EU dazu.
Produkt und Sicherheit
Abbildungen und Angaben, die das Produkt identifizieren, etwa der Typ oder weitere Kennungen, sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, soweit sie für das Produkt nötig sind.
Wen es betrifft
Jeder Onlineshop, der Verbraucherprodukte in der EU anbietet, auch Händler auf Marktplätzen.
Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte. Laut IT-Recht Kanzlei greifen ihre Sicherheitsanforderungen dabei unabhängig davon, ob ein solches Produkt an Unternehmer oder an Verbraucher verkauft wird.
Was das im Shop bedeutet
Aus unserer Praxis: Die Angaben fehlen selten ganz, aber oft an einzelnen Stellen:
- Herstellerangaben nur in einem Sammeltext statt beim jeweiligen Produkt
- Neue Produkte, die nach der Umstellung ohne die Angaben angelegt wurden
- Warnhinweise, die auf der Verpackung stehen, aber nicht im Online-Angebot
Bei Shopify lassen sich die Angaben über Metafelder pflegen und im Theme automatisch auf jeder Produktseite ausgeben.
Was du jetzt tun kannst
- 01
Selbst prüfen
Nimm dir drei Produkte verschiedener Hersteller und prüf, ob Hersteller mit Anschrift und E-Mail, Produktbild und Typ sowie nötige Warnhinweise direkt im Angebot stehen.
- 02
Prüfen lassen
Welche Warnhinweise eine Produktgruppe braucht, hängt an Produkt und Normen. Das klären der Hersteller oder dein Rechtstext-Anbieter.
- 03
Ersetzen oder umsetzen
Bei vielen Produkten lohnt es sich, die Herstellerangaben einmal je Hersteller zu pflegen und automatisch auszugeben, statt sie in jede Beschreibung zu kopieren.
Häufige Fragen
- Was ist die GPSR?
- Die GPSR ist die EU-Produktsicherheitsverordnung, Verordnung (EU) 2023/988. Sie gilt seit dem 13.12.2024 und regelt unter anderem, welche Angaben Onlineshops zu Verbraucherprodukten machen müssen.
- Welche Angaben verlangt die GPSR im Onlineshop?
- Name oder Marke des Herstellers mit Postanschrift und elektronischer Adresse, bei Herstellern außerhalb der EU zusätzlich die verantwortliche Person in der EU, Angaben zur Identifizierung des Produkts mit Abbildung und Typ sowie nötige Warnhinweise und Sicherheitsinformationen.
- Gilt die GPSR auch für gebrauchte Produkte?
- Ja. Nach Art. 2 Abs. 3 GPSR gilt die Verordnung laut IT-Recht Kanzlei ausdrücklich auch für gebrauchte Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden.
- Muss ich die Herstellerangaben bei jedem Produkt einzeln zeigen?
- Laut IT-Recht Kanzlei gehören die Angaben in jedes einzelne Online-Angebot. Technisch lässt sich das automatisieren, sodass sie nicht in jede Beschreibung kopiert werden müssen.
- Gilt die GPSR auch für B2B-Shops?
- Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte. Laut IT-Recht Kanzlei greifen ihre Sicherheitsanforderungen bei diesen Produkten unabhängig davon, ob an Unternehmer oder Verbraucher verkauft wird.
Wichtig: Diese Seite fasst die Regel mit Datum und Fundstelle zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regel deinen Shop trifft, ist eine Rechtsfrage deines Einzelfalls. Wir sagen nicht, ob eine bestimmte Aussage in deinem Shop zulässig ist.
Das übernehmen wir für dich
Wir legen die Herstellerangaben als strukturierte Felder an, geben sie auf jeder Produktseite automatisch aus und prüfen die Seiten stichprobenhaft.
Quellen
- IT-Recht Kanzlei: Produktsicherheitsverordnung, die wichtigsten Händlerpflichten, gelesen am 29.09.2026
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/988
Stand dieser Seite: 29.09.2026