Rechtspflicht ab 12.08.2026

PPWR: was die EU-Verpackungsverordnung seit dem 12.08.2026 für Onlineshops ändert

Seit dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, in allen EU-Staaten. Für Onlineshops ist vor allem der Versand ins EU-Ausland betroffen: Wer verpackte Ware direkt an Verbraucher in einem anderen EU-Land liefert, muss dort einen Bevollmächtigten benennen und sich registrieren, und zwar in jedem Land einzeln.

Gilt ab
12.08.2026
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)

Was gilt und woher es kommt

Grundlage ist die Verordnung (EU) 2025/40, die Packaging and Packaging Waste Regulation. Sie gilt seit dem 12.08.2026 unmittelbar und löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie ab.

Laut IT-Recht Kanzlei gilt die Pflicht zum Bevollmächtigten unabhängig von Mindestmengen, Umsatz oder Unternehmensgröße. Auch kleine Shops können also betroffen sein.

  • Versand ins EU-Ausland

    Wer verpackte Ware direkt an Endkunden in einem anderen EU-Staat liefert und dort keine Niederlassung hat, gilt dort als Hersteller. Dann braucht es je Land einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht, der sich um Registrierung, Mengenmeldung und Entsorgungsbeteiligung kümmert.

  • Konformitätserklärung

    Wer nach der PPWR als Erzeuger einer Verpackung gilt, muss prüfen und dokumentieren, dass sie den Anforderungen entspricht, und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Wer im Einzelfall Erzeuger ist, erläutert die IT-Recht Kanzlei in einer eigenen FAQ.

  • Der umgekehrte Fall

    Shops mit Sitz im EU-Ausland, die an Verbraucher in Deutschland liefern, brauchen entsprechend einen Bevollmächtigten in Deutschland.

Wen es betrifft

Jeder Shop, der Ware verpackt an Verbraucher versendet. Am stärksten betrifft es Shops, die auch in andere EU-Länder liefern.

Der Versand in Länder außerhalb der EU, etwa in die Schweiz oder nach Großbritannien, fällt nicht unter die PPWR. Dort gelten eigene Regeln.

Was das im Shop bedeutet

Aus unserer Praxis: Die entscheidende Frage ist fast immer, wohin der Shop wirklich liefert. Dafür lohnt ein Blick an drei Stellen:

  • Versandzonen im Shop-Backend, bei Shopify unter Versand und Zustellung
  • Märkte oder Länderauswahl im Shop, die nicht immer mit den Versandzonen übereinstimmen
  • Versandseite und AGB, die die Lieferländer oft am verlässlichsten nennen

Was sich beim reinen Versand innerhalb Deutschlands an Registrierung und Lizenzierung ändert, regelt das deutsche Durchführungsrecht. Den aktuellen Stand kennen dein Rechtstext-Anbieter und dein duales System.

Was du jetzt tun kannst

  1. 01

    Selbst prüfen

    Prüf, in welche EU-Länder dein Shop tatsächlich liefert und wie viel Umsatz dort entsteht. Das ist die Grundlage für die Entscheidung, ob sich Bevollmächtigte lohnen.

  2. 02

    Prüfen lassen

    Für die verbindliche Einschätzung, welche Pflichten dich treffen, sind dein Rechtstext-Anbieter, eine Fachkanzlei oder deine Steuerberatung die richtige Adresse.

  3. 03

    Ersetzen oder umsetzen

    Lohnt sich ein Land nicht, lässt sich der Versand dorthin im Shop abschalten und später wieder einschalten. Einige Shops liefern seitdem nur noch innerhalb Deutschlands.

Häufige Fragen

Was ist die PPWR?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, die Verordnung (EU) 2025/40. Sie gilt seit dem 12.08.2026 unmittelbar in allen EU-Staaten und regelt Verpackungen und Verpackungsabfälle neu.
Brauche ich einen Bevollmächtigten, wenn ich nach Österreich liefere?
Wenn du verpackte Ware direkt an Verbraucher in Österreich lieferst und dort keine Niederlassung hast, verlangt die PPWR laut IT-Recht Kanzlei einen Bevollmächtigten in Österreich, benannt mit schriftlicher Vollmacht. Das gilt für jedes EU-Zielland einzeln.
Gibt es bei der PPWR eine Ausnahme für kleine Shops?
Laut IT-Recht Kanzlei nicht. Die Pflicht zum Bevollmächtigten gilt unabhängig von Mindestmengen, Umsatz oder Unternehmensgröße.
Gilt die PPWR auch, wenn ich nur innerhalb Deutschlands verschicke?
Die Verordnung gilt für Verpackungen in der ganzen EU, also auch im Inland. Die Pflicht zum Bevollmächtigten betrifft aber nur Lieferungen in andere EU-Staaten. Was sich beim reinen Inlandsversand an Registrierung und Lizenzierung ändert, regelt das deutsche Durchführungsrecht.
Betrifft die PPWR den Versand in die Schweiz?
Nein. Die Schweiz ist kein EU-Staat, die PPWR gilt dort nicht. Für Lieferungen in die Schweiz gelten eigene Regeln, dazu kommen Zoll und Einfuhr.

Wichtig: Diese Seite fasst die Regel mit Datum und Fundstelle zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regel deinen Shop trifft, ist eine Rechtsfrage deines Einzelfalls. Wir sagen nicht, ob eine bestimmte Aussage in deinem Shop zulässig ist.

Das übernehmen wir für dich

Wir prüfen, wohin dein Shop tatsächlich liefert, werten den Umsatz je Land aus und stellen Versandzonen und Länderauswahl nach deiner Entscheidung um.