Rechtspflicht ab 31.07.2026
Recht auf Reparatur: was sich seit dem 31.07.2026 bei der Gewährleistung für Shops ändert
Für Kaufverträge ab dem 31.07.2026 gilt das neue Recht auf Reparatur. Für Shops ändert sich vor allem die Gewährleistung: Wird ein Mangel durch Reparatur behoben, verlängert sich die Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate. Und bevor der Shop repariert oder Ersatz liefert, muss er den Kunden darüber informieren.
- Gilt ab
- 31.07.2026
- Rechtsgrundlage
- Richtlinie (EU) 2024/1799, umgesetzt durch BGBl. 2026 I Nr. 212
Was gilt und woher es kommt
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/1799. Deutschland hat sie mit dem Gesetz vom 16.07.2026 umgesetzt (BGBl. 2026 I Nr. 212), verkündet am 22.07.2026.
Die neuen Regeln gelten für Kaufverträge, die ab dem 31.07.2026 geschlossen werden. Für ältere Verträge gilt das bisherige Recht weiter.
Informationspflicht vor der Nacherfüllung
Bevor der Shop einen Mangel behebt oder Ersatz liefert, muss er den Verbraucher informieren, dass er zwischen Reparatur und Ersatz wählen kann und dass sich die Verjährungsfrist bei einer Reparatur einmalig um zwölf Monate verlängert (§ 475 Abs. 4 BGB).
Zwölf Monate mehr bei Reparatur
Wird der Mangel durch Nachbesserung behoben, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB).
Ersatzware und überholte Ware
Der Shop kann für die Dauer der Reparatur unentgeltlich eine Ersatzware stellen, auch eine überholte. Bei einer Nachlieferung darf er überholte Ware nur liefern, wenn der Kunde das ausdrücklich verlangt.
Wen es betrifft
Jeder Shop, der Waren an Verbraucher verkauft, beim Umgang mit Reklamationen.
Die weitergehende Reparaturpflicht mit Richtpreisen und Ersatzteilen trifft die Hersteller bestimmter Produktgruppen, nicht den Händler (§§ 479a ff. BGB).
Was das im Shop bedeutet
Aus unserer Praxis: Die Änderung betrifft weniger die Produktseite als den Ablauf bei Reklamationen:
- Mailvorlagen für Reklamationen, die das Wahlrecht und die zwölf Monate nennen
- Das Reklamationsformular im Shop, falls es zwischen Reparatur und Ersatz fragt
- Die Seite oder FAQ zu Gewährleistung und Mängeln
- Das Ticketsystem, damit die verlängerte Frist bei reparierter Ware nachvollziehbar bleibt
Was du jetzt tun kannst
- 01
Selbst prüfen
Lies deine Standardantwort auf eine Reklamation: Nennt sie das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatz und die zwölf Monate Verlängerung bei Reparatur?
- 02
Prüfen lassen
Ob AGB und Gewährleistungsinformationen angepasst sind, prüft dein Rechtstext-Anbieter.
- 03
Ersetzen oder umsetzen
Mailvorlagen, Formular und Hinweistexte im Shop sind schnell angepasst, die Mailvorlagen am besten zusammen mit dem Kundenservice.
Häufige Fragen
- Was ändert sich durch das Recht auf Reparatur für Onlineshops?
- Für Kaufverträge ab dem 31.07.2026 verlängert sich die Verjährungsfrist bei einer Reparatur einmalig um zwölf Monate, und der Shop muss den Kunden vor der Nacherfüllung über sein Wahlrecht und diese Verlängerung informieren.
- Verlängert sich die Gewährleistung bei einer Reparatur?
- Ja. Wird ein Mangel durch Nachbesserung behoben, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB).
- Muss ich Kunden vor einer Reparatur informieren?
- Ja. Vor der Nacherfüllung muss der Shop den Verbraucher informieren, dass er zwischen Reparatur und Ersatz wählen kann und dass sich die Frist bei einer Reparatur um zwölf Monate verlängert (§ 475 Abs. 4 BGB).
- Darf ich überholte Ware als Ersatz liefern?
- Bei einer Nachlieferung nur, wenn der Kunde das ausdrücklich verlangt. Als vorübergehende Ersatzware während einer Reparatur darf der Shop auch überholte Ware stellen.
- Ab wann gilt das Recht auf Reparatur?
- Für Kaufverträge, die ab dem 31.07.2026 geschlossen werden. Auf ältere Verträge ist das bisherige Recht anzuwenden.
Wichtig: Diese Seite fasst die Regel mit Datum und Fundstelle zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regel deinen Shop trifft, ist eine Rechtsfrage deines Einzelfalls. Wir sagen nicht, ob eine bestimmte Aussage in deinem Shop zulässig ist.
Das übernehmen wir für dich
Wir passen Mailvorlagen, Reklamationsformular und Gewährleistungsseite an und veröffentlichen nach deiner Freigabe.
Quellen
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 212: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren, gelesen am 29.09.2026
Stand dieser Seite: 29.09.2026