Rechtspflicht ab 27.09.2026

EmpCo-Richtlinie: was sich seit dem 27.09.2026 für Umweltwerbung in Shops ändert

Seit dem 27.09.2026 gelten strengere Regeln für Werbung mit Umwelt und Nachhaltigkeit gegenüber Verbrauchern. Allgemeine Wörter wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ brauchen jetzt einen Nachweis, Klimaneutralität allein über Ausgleichsprojekte ist als Werbeaussage verboten, und Siegel müssen auf einem unabhängigen oder staatlichen System beruhen.

Gilt ab
27.09.2026
Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo), umgesetzt im UWG

Was gilt und woher es kommt

Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825, auf Englisch „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo. Deutschland hat sie in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) übernommen, die neuen Regeln gelten ab dem 27.09.2026.

Nicht zu verwechseln ist sie mit dem Entwurf einer eigenen Green-Claims-Richtlinie der EU. Die Regeln auf dieser Seite stammen aus der EmpCo-Richtlinie.

Sie betreffen nur Werbung gegenüber Verbrauchern. Reine B2B-Werbung ist laut IT-Recht Kanzlei nicht erfasst.

  • Allgemeine Umweltaussagen

    Wörter wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ sind nur noch zulässig, wenn eine hervorragende anerkannte Umweltleistung nachweisbar ist. „Nachhaltig“, „bewusst“ und „verantwortungsvoll“ stuft die Kanzlei auch dann als unzulässig ein.

  • Klimaneutral durch Ausgleich

    Wer damit wirbt, ein Produkt habe neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt, darf sich nicht mehr allein darauf stützen, dass die Emissionen der Herstellung über geförderte Umweltprojekte bilanziell ausgeglichen werden.

  • Nachhaltigkeitssiegel

    Erlaubt sind nur noch Siegel, die auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle vergeben wurden. Selbst gestaltete, inoffizielle Siegel sind verboten.

Wen es betrifft

Jeder Shop und jede Website, die Verbrauchern etwas anbietet und dabei mit Umwelt, Klima oder Nachhaltigkeit wirbt.

Zwei weitere Punkte nennt die Kanzlei: Eine pauschale Umweltaussage ist unzulässig, wenn sie nur für einen Teil des Produkts stimmt. Und wer eine künftige Umweltleistung verspricht, braucht einen öffentlichen, überprüfbaren Umsetzungsplan mit externer Kontrolle.

Was das im Shop bedeutet

Aus unserer Praxis: Die Wörter stehen selten nur im Produkttext. Wir finden sie meist an diesen Stellen:

  • Startseite, Über-uns-Seite und Kategorietexte
  • Meta-Beschreibungen und Seitentitel, die in der Google-Suche erscheinen
  • Übernommene Herstellertexte in den Produktbeschreibungen
  • Icons und Badges mit Alt-Text, zum Beispiel ein Blatt mit „eco“
  • Siegel im Footer und Blogartikel

Diese Wörter nennt die IT-Recht Kanzlei ausdrücklich:

  • klimaneutral
  • klimaschonend
  • CO2-neutral
  • CO2-freundlich
  • umweltfreundlich
  • umweltschonend
  • grün
  • naturfreundlich
  • ökologisch
  • energieeffizient
  • biologisch abbaubar
  • biobasiert
  • nachhaltig
  • bewusst
  • verantwortungsvoll

Was du jetzt tun kannst

  1. 01

    Selbst prüfen

    Such in deinem Shop nach den Wörtern oben, auch in Meta-Beschreibungen, Bildtexten und übernommenen Herstellertexten. Die Suche im Shop-Backend findet die meisten Stellen, Startseite und Footer schaust du dir am besten direkt an.

  2. 02

    Prüfen lassen

    Hast du einen Rechtstext-Anbieter oder eine Kanzlei, gib ihr die Liste deiner Fundstellen. Ob eine Aussage mit deinem Nachweis haltbar ist, ist eine Rechtsfrage deines Einzelfalls.

  3. 03

    Ersetzen oder umsetzen

    Oft ist es einfacher, das allgemeine Wort zu streichen oder durch eine konkrete Angabe zu ersetzen, die stimmt und die du belegen kannst.

So kann ein Ersatz aussehen, wenn die Angabe für dein Produkt stimmt:

  • statt „nachhaltig produziert“„handgemacht in Kleinserie“
  • statt „umweltfreundliche Verpackung“„Versand im Karton ohne Plastikfolie“
  • statt „ökologisches Holz“„Holz mit FSC-Siegel“
  • statt „naturfreundliche Pflege“„ohne Palmöl“

Der Ersatz ist nur so gut wie sein Beleg: Er muss für dein Produkt zutreffen, und das Siegel muss tatsächlich vergeben sein.

Häufige Fragen

Was ist die EmpCo-Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie ist die EU-Richtlinie 2024/825, ausgeschrieben „Empowering Consumers for the Green Transition“. Deutschland hat sie in das UWG übernommen. Seit dem 27.09.2026 regelt sie unter anderem, wann Shops gegenüber Verbrauchern mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen werben dürfen.
Ist „nachhaltig“ in der Werbung jetzt verboten?
Laut IT-Recht Kanzlei bleiben Aussagen wie „nachhaltig“, „bewusst“ oder „verantwortungsvoll“ in der Werbung gegenüber Verbrauchern unzulässig, selbst wenn eine anerkannte Umweltleistung nachweisbar ist. Eine Alternative sind konkrete Angaben zum Produkt, die stimmen und belegbar sind.
Darf ich noch mit „klimaneutral“ werben?
Nur, wenn eine hervorragende anerkannte Umweltleistung nachweisbar ist. Beruht die Klimaneutralität allein darauf, dass Emissionen der Herstellung über geförderte Umweltprojekte bilanziell ausgeglichen werden, ist die Werbeaussage verboten.
Welche Nachhaltigkeitssiegel sind noch erlaubt?
Erlaubt sind Siegel, die auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle vergeben wurden. Selbst gestaltete, inoffizielle Siegel sind seit dem 27.09.2026 verboten.
Gilt die EmpCo-Richtlinie auch für B2B-Shops?
Nein. Die neuen Regeln gelten laut IT-Recht Kanzlei nur für Werbung gegenüber Verbrauchern, reine B2B-Werbung ist nicht erfasst.

Wichtig: Diese Seite fasst die Regel mit Datum und Fundstelle zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung. Ob und wie die Regel deinen Shop trifft, ist eine Rechtsfrage deines Einzelfalls. Wir sagen nicht, ob eine bestimmte Aussage in deinem Shop zulässig ist.

Das übernehmen wir für dich

Wir suchen die betroffenen Stellen in deinem Shop heraus, auch in Meta-Daten und Herstellertexten, und ersetzen sie nach deiner Freigabe.

Quellen

Stand dieser Seite: 29.09.2026